{"id":66,"date":"2024-01-11T15:50:37","date_gmt":"2024-01-11T15:50:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.back-line.de\/?page_id=66"},"modified":"2024-01-11T15:57:45","modified_gmt":"2024-01-11T15:57:45","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.back-line.de\/?page_id=66","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class='flex_column av-av_one_full-a93934ecd89fbb8a9566d39e89cd3725 av_one_full  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div '   ><section  class='av_textblock_section av-lr9dtlh6-c462e880270d534141052c153980c559'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><div><\/div>\n<div><\/div>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Back-Line von Sascha Schaath<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>1 Geltungsbereich\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Vertragsgrundlagen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Allen dem Auftragnehmer erteilten Auftr\u00e4gen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:<\/p>\n<ul style=\"font-weight: 400;\">\n<li>das Angebot<\/li>\n<li>Auftragsbest\u00e4tigung<\/li>\n<li>unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Vertragsinhalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen ausschlie\u00dflich ma\u00dfgebend.<\/p>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Diese Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Gescha\u0308ftsverkehr gegenu\u0308ber Unternehmern und Privatpersonen iSd \u00a7 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Back-Line von Sascha Schaath (nachfolgend jeweils Back-Line genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Vertra\u0308ge, welche die Vermietung von Gegensta\u0308nden und\/oder hiermit zusammenha\u0308ngende Sach- und Dienstleistungen von Back-Line zum Gegenstand haben.<\/li>\n<li>Sie gelten auch fu\u0308r alle ku\u0308nftigen Gescha\u0308fte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Gescha\u0308ftsbedingungen des Kunden haben keine Gu\u0308ltigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn Back-Line diese ausdru\u0308cklich schriftlich besta\u0308tigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>2 Angebot und Vertragsabschlu\u00df\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Die Angebote von Back-Line sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Back-Line ist in der Entscheidung u\u0308ber die Annahme frei.<\/li>\n<li>Ist die Bestellung als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 145 oder 150 Abs. 2 BGB zu qualifizieren, so kann Back-Line innerhalb von 4 Wochen annehmen.<\/li>\n<li>Die Angebote werden nach den Angaben des Kunden und den von ihm und der jeweiligen Produktionsleitung zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen ausgearbeitet. F\u00fcr die Richtigkeit dieser Unterlagen, insbesondere derjenigen der Produktions- oder Ausstellungsleitung, haftet Back-Line nicht.<\/li>\n<li>Planungen, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum von Back-Line. \u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen usw. d\u00fcrfen nur von Back-Line vorgenommen werden. Diese Unterlagen d\u00fcrfen ohne Zustimmung von Back-Line weder vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrags unverz\u00fcglich an Back-Line zur\u00fcckzugeben bzw. sicher zu l\u00f6schen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>3 Vergu\u0308tung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Angebotspreise haben nur bei schriftlicher Bestellung und Auftragsbest\u00e4tigung durch Back-Line, des angebotenen Objektes im angebotenen Umfang G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<li>Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer in der vom Gesetzgeber vorgegebenen H\u00f6he.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss aus Gr\u00fcnden, die nicht vom Back-Line zu vertreten sind, so ist Back-Line berechtigt, den hierdurch aufgetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Ma\u00dfgebend sind dann die am Tage der Ausf\u00fchrung g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr Arbeitsstunden (einschlie\u00dflich Fahrt- und Ladezeiten), Kfz-Ger\u00e4te, Materialpreise und sonstige Preise von Back-Line.<\/li>\n<li>Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgef\u00fchrt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angabe des Kunden, der Veranstalter, durch unverschuldete Transportverz\u00f6gerungen, ungen\u00fcgende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erf\u00fcllungsgehilfen von Back-Line sind, bedingt sind, werden dem Kunden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Dienstleistungen und Besorgungen, die f\u00fcr den Kunden auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchf\u00fchrung seiner Veranstaltungsbeteiligung ausgef\u00fchrt werden und \u00fcber den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Full Service), werden gesondert berechnet. Back-Line ist berechtigt, im Namen und mit Vollmacht des Kunden derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>4 Zahlung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Nach Erhalt der Rechnung ist die Vergu\u0308tung ohne Abzu\u0308ge\/Skonti fa\u0308llig. Bei Mietgegenst\u00e4nden ist die Zahlung (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) sp\u00e4testens vor Abholung der Ware zu leisten. Back-Line ist zur U\u0308bergabe der Mietgegensta\u0308nde an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollsta\u0308ndigen Zahlung der Vergu\u0308tung verpflichtet. Fu\u0308r die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang der Zahlung bei Back-Line ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<li>Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fa\u0308lligkeitszinsen in gesetzlicher Ho\u0308he. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist Back-Line berechtigt, unbeschadet weitergehender Anspr\u00fcche, Verzugsschadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nicht in der genannten H\u00f6he vorliegt, unbenommen. Back-Line ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen und gerichtliche Verfahren einzuleiten.<\/li>\n<li>Zur Ausu\u0308bung von Zuru\u0308ckbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezu\u0308glich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskra\u0308ftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausu\u0308bung von Zuru\u0308ckbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverha\u0308ltnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschra\u0308nkt berechtigt.<\/li>\n<li>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der jeweilige Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Abz\u00fcge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, Anzahlungen werden nicht verzinst. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsm\u00f6glichkeiten angenommen. Back-Line ist nicht verpflichtet, hereingenommene Wechsel zu protestieren.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>5 Stornierung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Eine Stornierung (Ku\u0308ndigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Regelung mo\u0308glich. Die Stornierung durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n<li>Im Falle der Stornierung reduziert sich die Vergu\u0308tung gema\u0308\u00df \u00a7 4 nach folgender Staffel:\n<ol>\n<li>Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 50% der vereinbarten Vergu\u0308tung. Bei Stornierung bis 15 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 30% der vereinbarten Vergu\u0308tung. Bei Stornierung bis 5 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 10% der vereinbarten Vergu\u0308tung.<\/li>\n<li>Bei spa\u0308terer Stornierung hat der Kunde 100% der vereinbarten Vergu\u0308tung zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Fu\u0308r den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Ku\u0308ndigungsschreibens bei Back-Line ma\u00dfgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfa\u0308llt insoweit, als der Kunde nachweist, dass Back-Line kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Ho\u0308he entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>6 Mietzeit\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mietzeit schlie\u00dft, sofern nicht anders vereinbart, den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegensta\u0308nde im Lager von Back-Line (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Ru\u0308ckgabe der Mietgegensta\u0308nde im Lager von Back-Line (Mietende) ein. Dies gilt unabha\u0308ngig davon, ob der Kunde, Back-Line oder ein Dritter den Transport durchfu\u0308hrt.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>7 Transport, Fracht, Sach- und Dienstleistungen, Risiken, Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet Back-Line nicht den Transport der Mietgegensta\u0308nde. U\u0308bernimmt Back-Line den Transport der Mietgegensta\u0308nde durch ausdru\u0308ckliche Vereinbarung zwischen Back-Line und dem Kunden, kann Back-Line den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchfu\u0308hren, wobei der Kunde dafu\u0308r sicherzustellen hat, dass die Mietgegensta\u0308nde am vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Zeiten dem Kunden oder dem von ihm bestimmten Empfa\u0308nger u\u0308bergeben und wieder abgeholt werden ko\u0308nnen. Fu\u0308r etwaige Schadensersatzanspru\u0308che gelten \u00a7 10 Abs. 1 und 2.<\/li>\n<li>La\u0308sst Back-Line den Transport von einem Dritten durchfu\u0308hren, hat der Kunde vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzanspru\u0308che in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung der Back-Line gegen den Dritten zustehenden Anspru\u0308che in demjenigen Umfang verlangen, in dem Back-Line dem Kunden gegenu\u0308ber gema\u0308\u00df \u00a7 10 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.<\/li>\n<li>Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet Back-Line keine mit den Mietgegensta\u0308nden zusammenha\u0308ngenden Sach- und Dienstleistungen. U\u0308bernimmt Back-Line mit den Mietgegensta\u0308nden zusammenha\u0308ngende Sach- und Dienstleistungen durch ausdru\u0308ckliche Vereinbarung zwischen Back-Line und dem Kunden, kann Back-Line die mit den Mietgegensta\u0308nden zusammenha\u0308ngenden Sach- und Dienstleistungen nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchfu\u0308hren, wobei der Kunde sicherzustellen hat, dass wa\u0308hrend der vereinbarten Zeiten Zugang zu den Fla\u0308chen bzw. Ra\u0308umlichkeiten zur Durchfu\u0308hrung der mit den Mietgegensta\u0308nden zusammenha\u0308ngenden Sach- und Dienstleistungen besteht. Fu\u0308r etwaige Schadensersatzanspru\u0308che gelten \u00a7 10 Abs. 1 und 2.<\/li>\n<li>Das Risiko, dass aufgrund o\u0308ffentlich-rechtlicher Ma\u00dfnahmen und\/oder aufgrund von Entscheidungen Dritter\n<ul>\n<li>&#8211; \u00a0die Mietgegensta\u0308nde nicht vertragsgema\u0308\u00df vom Kunden bei Back-Line abgeholt und\/oder zuru\u0308ckgegeben werden ko\u0308nnen,<\/li>\n<li>&#8211; \u00a0die Mietgegensta\u0308nde bei von Back-Line u\u0308bernommenem Transport nicht vertragsgema\u0308\u00df dem Kunden oder dem von ihm bestimmten Empfa\u0308nger u\u0308bergeben und wieder abgeholt werden ko\u0308nnen, und<\/li>\n<li>&#8211; \u00a0von Back-Line u\u0308bernommene mit den Mietgegensta\u0308nden zusammenha\u0308ngende Sach- und Dienstleistungen nicht vertragsgema\u0308\u00df durchgefu\u0308hrt werden ko\u0308nnen,<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">tra\u0308gt der Kunde, es sein denn, dass Back-Line oder von Back-Line eingeschaltete Dritte hierfu\u0308r ursa\u0308chlich sind.<\/p>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Die Erzeugnisse von Back-Line reisen stets auf Gefahr des Kunden, wenn nicht anders vereinbart ist. Back-Line steht es frei, entweder frachtfrei zu liefern oder die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu verg\u00fcten.<\/li>\n<li>Teile des Kunden, die bei der Herstellung oder Montage verwendet werden sollen, m\u00fcssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. R\u00fccklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.<\/li>\n<li>Bei, von Back-Line veranlassten oder durchgef\u00fchrten Transporte werden G\u00fcter in H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes, nur insofern dies so vereinbart und angeboten wurde, versichert. Solche Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/li>\n<li>Transportsch\u00e4den sind Back-Line sofort zu melden. Bei Speditionsversand sind Sch\u00e4den sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken, bei Bahntransport muss eine bahnamtliche Bescheinigung \u00fcber den Schaden sofort verlangt und an Back-Line eingesandt werden.<\/li>\n<li>Es ist Sache des Kunden, sofern nicht anders vereinbart ist, bei uns angemietetes Material zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen sowie zum Aufbau von Messe- und Ausstellungsst\u00e4nden bzw. den Aufbau am Produktionsort w\u00e4hrend der Auf- und Abbauzeit\u00a0 und der Dauer der Veranstaltung gegen Verlust und Besch\u00e4digung, gleich welcher Art, zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Diese Verpflichtung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Full-Service Beauftragung mit Anwesenheit unseres Personals oder eine reine Materialanmietung handelt.<\/li>\n<li>Von Back-Line aufgrund schriftlicher Best\u00e4tigung zur Einlagerung \u00fcbernommenes Gut des Kunden wird von Back-Line f\u00fcr die Dauer der Einlagerung in H\u00f6he des Zeitwertes nur gegen gesondertes Angebot gegen Einbruchdiebstahl versichert.<\/li>\n<li>Sollen Back-Line \u00fcbergebene Arbeits- und Herstellungsunterlagen wie Originale, Zeichnungen, Negative usw. gegen irgendeine Gefahr versichert werden, so hat der Kunde diese Versicherung zu veranlassen. F\u00fcr den Untergang oder das Abhandenkommen derartiger Unterlagen haftet Back-Line nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden kann.<\/li>\n<li>F\u00fcr unwetterbedingte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund Brand, Katastrophen, Ausschreitungen sowie Vandalismus haftet der Kunde.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund unsachgem\u00e4\u00dfer Bedienung der mietweise \u00fcberlassenen Sachen mittelbar oder unmittelbar entstehen haftet der Auftraggeber \/ Kunde insofern diese Sch\u00e4den nicht auf Fehlbedienung seitens Back-Line oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>F\u00fcr Verlust, Diebstahl und Unterschlagung \u00fcberlassener G\u00fcter haftet der Kunde in H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes eines baugleichen oder gleichwertigen Artikels.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>8 Lieferzeit und Aufbau<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Mit vom Kunden nach Vertragsschluss vorgebrachten \u00c4nderungen oder Umstellungen der Ausf\u00fchrungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.<\/li>\n<li>Wird Back-Line an der rechtzeitigen Lieferung durch St\u00f6rungen im Betriebsablauf oder durch sonstige Ereignisse h\u00f6herer Gewalt (Unwetter, Stau, Sperrungen) bei ihm oder seinem Unterlieferanten, die nachweislich von erheblichem Einfluss sind, oder durch Arbeitsk\u00e4mpfe gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die p\u00fcnktliche Lieferung dadurch unm\u00f6glich, so entf\u00e4llt unter Ausschluss von Schadenersatz die Lieferpflicht.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>9 Abnahme \/ \u00dcbergabe unserer Leistung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Unsere Leistungen gelten mit Ingebrauchnahme als abgenommen, sofern nicht rechtzeitig wesentliche M\u00e4ngelger\u00fcgt wurden. Eine Abnahme erfolgt nur dann f\u00f6rmlich, wenn dies ausdr\u00fccklich vorab vereinbart wurde. Eine Abnahme hat auf Verlangen von Back-Line unverz\u00fcglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollm\u00e4chtigten Beauftragten vertreten zu lassen.<\/li>\n<li>Ist der Ort der Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt seitens des Kunden nicht besetzt, so gilt mit der Fertigstellung des Aufbaus oder der Lieferung die Lieferung\/Leistung als ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht.<\/li>\n<li>Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende f\u00f6rmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.<\/li>\n<li>Eventuell noch ausstehende kleinere Teilleistungen oder die Beseitigung von M\u00e4ngeln werden schnellstm\u00f6glich nachgeholt bzw. behoben.<\/li>\n<li>Sind die Leistungen von Back-Line dem Kunden mietweise \u00fcberlassen worden, so hat auf Wunsch von Back-Line unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Produktion eine f\u00f6rmliche \u00dcbergabe der Mietgegenst\u00e4nde stattzufinden. Der Kunde ist verpflichtet, am \u00dcbergabetermin teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollm\u00e4chtigten Beauftragten vertreten zu lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>10 Schadensersatz\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzanspru\u0308che stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsa\u0308tzlicher oder grob fahrla\u0308ssiger Pflichtverletzung durch Back-Line, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabha\u0308ngige Schadensersatzanspruch gema\u0308\u00df \u00a7 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Fu\u0308r typische, vorhersehbare Scha\u0308den, haftet Back-Line daru\u0308ber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrla\u0308ssiges oder vorsa\u0308tzliches Handeln eines einfachen Erfu\u0308llungsgehilfen oder durch fahrla\u0308ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Back-Line, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschra\u0308nkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Back-Line.<\/li>\n<li>Die Haftung fu\u0308r Scha\u0308den aus der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschra\u0308nkungen unberu\u0308hrt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>11 Verpflichtung zum Haftungssausschluss zugunsten von Back-Line\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des \u00a7 10 entsprechende Haftungsbeschra\u0308nkung mit seinen Vertragspartnern (Ku\u0308nstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch fu\u0308r deliktische Anspru\u0308che zugunsten von Back-Line zu vereinbaren. Soweit Back-Line infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Back-Line von diesen Schadensersatzanspru\u0308chen freizuhalten.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>12 Gebrauchsu\u0308berlassung und Ma\u0308ngel\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Bei den von Back-Line vermieteten Gegensta\u0308nden handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend sto\u0308rungsempfindliche Gera\u0308te, die eine besonders sorgfa\u0308ltige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.<\/li>\n<li>Erwirbt der Kunde den Vertragsgegenstand als Handelsgesch\u00e4ft i.S.d. \u00a7 377 HGB, so sind Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistung oder R\u00fcgen wegen offensichtlicher M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Empfang, Auslieferung bzw. Fertigstellung Back-Line schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung ein Mangel erst sp\u00e4ter, so ist dieser unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegensta\u0308nde bei U\u0308berlassung auf Vollsta\u0308ndigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollsta\u0308ndigkeit Back-Line unverzu\u0308glich anzuzeigen. Unterla\u0308sst der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der u\u0308berlassenen Mietgegensta\u0308nde als genehmigt\/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel spa\u0308ter, so muss die Anzeige unverzu\u0308glich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der u\u0308berlassenen Mietgegensta\u0308nde auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt\/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform i.S.v. \u00a7 17.<\/li>\n<li>Sind die Mietgegensta\u0308nde im Zeitpunkt der U\u0308berlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel spa\u0308ter, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und \/oder gema\u0308\u00df \u00a7 11 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, \u00a7 16 Abs. 2 zur Instandhaltung &#8211; einschlie\u00dflich Reparatur &#8211; verpflichtet ist. Back-Line kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfu\u0308llen. Der Kunde kann die Durchfu\u0308hrung der Nachbesserung nur wa\u0308hrend des in \u00a7 8 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. Back-Line kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abha\u0308ngig machen, wenn die Nachbesserung mit unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelma\u0308\u00dfig der Fall, wenn sich die Mietgegensta\u0308nde im Ausland befinden.<\/li>\n<li>Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter M\u00e4ngel nicht gemacht, so erl\u00f6schen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche gem. \u00a7\u00a7 634 Nr. 1-3, 641 Abs. 3 BGB in Bezug auf den nicht oder versp\u00e4tet ger\u00fcgten Mangel. Das gleiche gilt, wenn der Kunde selbst \u00c4nderungen vornimmt oder Back-Line die Feststellung der M\u00e4ngel erschwert. Die M\u00f6glichkeit zur Verwirkung der Rechte bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Kunden wegen eines Mangels verj\u00e4hren nach 6 Monaten bei Werksleistungen nach Abnahme bei Kauf nach Lieferung.<\/li>\n<li>Zumutbare Abweichungen in Form, Ma\u00dfen, Farbe und Beschaffenheit des Materials sind vertragsgem\u00e4\u00df und berechtigen nicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/li>\n<li>Soweit ein von Back-Line zu vertretender Mangel bei einem Ausstellungsstand oder Produktionsaufbau vorliegt, den der Kunde erwirbt, ist Back-Line nach seiner Wahl zur Nacherf\u00fcllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Back-Line kann die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.<\/li>\n<li>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Kunde mindern oder, wenn eine Bauleistung Gegenstand der M\u00e4ngelhaftung ist, nach seiner Wahl von dem Vertrag zur\u00fccktreten. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur gering f\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/li>\n<li>W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.<\/li>\n<li>Tritt Back-Line aus billigen Gr\u00fcnden vom Auftrag zur\u00fcck steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen Nichterf\u00fcllung zu.<\/li>\n<li>Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung von Back-Line auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen betreffen nicht Anspr\u00fcche des Bestellers aus Produkthaftung.<\/li>\n<li>Weiter gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht bei K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens, die Back-Line zu vertreten hat.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen und Besorgungen, die von Back-Line f\u00fcr den Kunden auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchf\u00fchrung seiner Produktionsbeteiligung \u00fcber den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus erbracht und von Back-Line gem\u00e4\u00df Ziffer V.5. dieser Bedingungen im Namen des Kunden an Drittunternehmen vergeben werden, haftet Back-Line nicht. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunden Back-Line eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der jeweiligen Drittfirma nachweist.<\/li>\n<li>Soweit die Haftung von Back-Line ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von Back-Line.<\/li>\n<li>Bei speziellem Rat und\/oder Auskunftserteilungsvertr\u00e4gen haftet Back-Line nur bis zur H\u00f6he der vom Besteller zu zahlenden Gegenleistung.<\/li>\n<li>F\u00fcr unentgeltliche Ratschl\u00e4ge, Informationen oder sonstige Leistungen wird nicht gehaftet.<\/li>\n<li>F\u00fcr Produktionsausf\u00e4lle oder Verz\u00f6gerungen die aufgrund h\u00f6herer Gewalt (Streik, Unruhen, Sperrungen oder Versp\u00e4tungen von Zulieferungen \/ Speditionen \/ Staus entstehen haftet Back-Line nicht, sofern kein grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten zur Verz\u00f6gerung oder dem Ausfall gef\u00fchrt hat.<\/li>\n<li>Back-Line haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit der vom Kunden \u00fcbergebenen Unterlagen oder der von der jeweiligen Ausstellungs- oder Produktionsleitung bereitgestellten Unterlagen. Die insoweit von der Ausstellungs- oder Produktionsleitung gemachten Vorbehalte werden auch vom Auftragnehmer in Anspruch genommen.<\/li>\n<li>Back-Line haftet nicht f\u00fcr Verm\u00f6gens- und Mangelfolgesch\u00e4den.<\/li>\n<li>Ein Minderungs- oder Ku\u0308ndigungsrecht nach Ma\u00dfgabe des \u00a7\u00a7 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von Back-Line erfolglos geblieben ist oder Back-Line die Nachbesserung mangels Kostenu\u0308bernahme gema\u0308\u00df \u00a7 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterla\u0308sst der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspa\u0308tet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gema\u0308\u00df \u00a7 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB ku\u0308ndigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel Back-Line zwar unverzu\u0308glich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter \u00a7 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht mo\u0308glich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspa\u0308teten Anzeige ist der Kunde Back-Line zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schlie\u00dft das Ku\u0308ndigungsrecht aus.<\/li>\n<li>Sind mehrere Gegensta\u0308nde vermietet, ist der Kunde zur Ku\u0308ndigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegensta\u0308nde als zusammengeho\u0308rig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfa\u0308higkeit der Mietgegensta\u0308nde in ihrer Gesamtheit wesentlich beeintra\u0308chtigt.<\/li>\n<li>Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Gera\u0308te ohne die Inanspruchnahme des von Back-Line empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass fu\u0308r den Mangel keine Bedienungsfehler ursa\u0308chlich oder mitursa\u0308chlich waren.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegensta\u0308nde etwa erforderliche o\u0308ffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Back-Line erfolgt, hat der Mieter Back-Line zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Back-Line haftet nicht fu\u0308r die Genehmigungsfa\u0308higkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegensta\u0308nde.<\/li>\n<li>Der Kunde darf den vereinbarten Einsatzort der Ger\u00e4te nicht ohne schriftliche Zustimmung von Back-Line ver\u00e4ndern.<\/li>\n<li>Das gleiche gilt f\u00fcr die Aufbewahrung in nicht ausreichend gesicherten Geb\u00e4uden.<\/li>\n<li>Back-Line haftet nicht f\u00fcr die Genehmigungsf\u00e4higkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenst\u00e4nde.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>13 Pflichten des Kunden w\u00e4hrend der Mietzeit\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Der Kunde hat die Mietgegensta\u0308nde pfleglich zu behandeln. Daru\u0308ber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Ma\u0308ngel zu beseitigen bzw. fu\u0308r deren Beseitigung aufzukommen.<\/li>\n<li>Die Mietgegensta\u0308nde du\u0308rfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschlie\u00dflich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegensta\u0308nde ohne Personal von Back-Line angemietet, hat der Kunde fu\u0308r die fortwa\u0308hrende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhu\u0308tungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.<\/li>\n<li>Der Kunde hat wa\u0308hrend der Nutzung der Mietgegensta\u0308nde fu\u0308r eine sto\u0308rungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Fu\u0308r Scha\u0308den infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder &#8211; schwankungen hat der Kunde einzustehen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>14 Versicherung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegensta\u0308nden verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Bescha\u0308digung, Haftpflicht) ordnungsgema\u0308\u00df und ausreichend zu versichern.<\/li>\n<li>Vereinbaren Back-Line und der Kunde, dass Back-Line die Versicherung u\u0308bernimmt, hat der Kunde Back-Line die Kosten der Versicherung zu erstatten. U\u0308bernimmt Back-Line die Versicherung nicht, hat der Kunde Back-Line den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>15 Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Jede Gefahr geht, soweit nicht anders vereinbart ist, auf den Kunden \u00fcber, wenn die Ware den Betrieb von Back-Line verl\u00e4sst oder dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.<\/li>\n<li>Kann die versandbereite Ware aus Gr\u00fcnden, die der Kunden zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber. Die Leistungen von Back-Line gelten nach Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Kunden als erf\u00fcllt.<\/li>\n<li>Der von Back-Line unverschuldete Untergang auf dem Transport oder ein Abhandenkommen der angelieferten Materialien an der Montagestelle geht zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<li>Stehen Back-Line wegen des Schadens des Kunden gegen einen Dritten Anspr\u00fcche zu, werden diese im Rahmen der Drittschadensliquidation abgetreten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>16 Ru\u0308ckgabe der Mietgegensta\u0308nde\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Die Mietgegensta\u0308nde sind vollsta\u0308ndig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von Back-Line wa\u0308hrend des in \u00a7 8 Abs. 2 genannten Zeitraumes spa\u0308testens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zuru\u0308ckzugeben. Die Ru\u0308ckgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegensta\u0308nde, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubeho\u0308r.<\/li>\n<li>Die Ru\u0308ckgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegensta\u0308nde im Lager von Back-Line abgeschlossen. Back-Line beha\u0308lt sich die eingehende Pru\u0308fung der Mietgegensta\u0308nde vor. Eine ru\u0308gelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollsta\u0308ndigkeit und des Zustandes der zuru\u0308ckgegebenen Mietgegensta\u0308nde.<\/li>\n<li>Wird die vereinbarte Mietzeit u\u0308berschritten, so hat der Kunde Back-Line hiervon unverzu\u0308glich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs fu\u0308hrt nicht zu einer Verla\u0308ngerung des Mietverha\u0308ltnisses. Fu\u0308r jeden u\u0308ber die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentscha\u0308digung in Ho\u0308he der pro Tag vereinbarten Vergu\u0308tung zu entrichten. Diese Vergu\u0308tung ist dadurch zu ermitteln, dass der urspru\u0308nglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der urspru\u0308nglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Anspru\u0308che bleibt vorbehalten.<\/li>\n<li>Im Falle der schuldhaften Bescha\u0308digung oder des Verlusts von Vermietgegensta\u0308nden hat der Kunde Back-Line die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzu\u0308glich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgescha\u0308den, insbesondere Wertminderung, Sachversta\u0308ndigengebu\u0308hren, Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.<\/li>\n<li>Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Bescha\u0308digung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubeho\u0308r hat der Kunde Back-Line den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Back-Line kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>17 Rechte Dritter\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kunde hat die Mietgegensta\u0308nde von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfa\u0308ndungen und sonstigen Rechtsanma\u00dfungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, Back-Line unter U\u0308berlassung aller notwendigen Unterlagen unverzu\u0308glich von solchen Ma\u00dfnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Spha\u0308re Back-Lines zuzuordnen sind.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>18 Ku\u0308ndigung von Mietvertra\u0308gen\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund geku\u0308ndigt werden. Dies gilt auch fu\u0308r vereinbarte Zusatzleistungen.<\/li>\n<li>Zugunsten von Back-Line liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn\n<ol>\n<li>sich die wirtschaftlichen Verha\u0308ltnissen des Kundens wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfa\u0308ndungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen erfolgen oder wenn u\u0308ber sein Vermo\u0308gen das Insolvenzverfahren oder ein au\u00dfergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;<\/li>\n<li>der Kunde die Mietgegensta\u0308nde vertragswidrig gebraucht;<\/li>\n<li>der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses fu\u0308r zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Ho\u0308he des fu\u0308r zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gera\u0308t.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>19 Langfristig vermietete Gegensta\u0308nde\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate betra\u0308gt oder der Kunde die Mietgegensta\u0308nde aufgrund verspa\u0308teter Ru\u0308ckgabe la\u0308nger als zwei Monate in Besitz hat, gelten erga\u0308nzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.<\/li>\n<li>Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und &#8211; soweit erforderlich &#8211; auch die Instandsetzung der Mietgegensta\u0308nde.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen U\u0308berpru\u0308fungen und Wartungen der Mietgegensta\u0308nde selbsta\u0308ndig und auf eigene Kosten durchzufu\u0308hren. Back-Line erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft u\u0308ber anstehende Pru\u0308fungs- und Wartungstermine.<\/li>\n<li>Gibt der Kunde die Mietgegensta\u0308nde zuru\u0308ck, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Back-Line ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>20 Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung und Abtretung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von Back-Line anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenanspr\u00fcche steht dem Kunden auch kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu.<\/li>\n<li>Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von Back-Line \u00fcbertragbar. Dies gilt insbesondere f\u00fcr diejenigen F\u00e4lle, in denen nach Planung und Entwurfsfertigung eines Ausstellungsstandes oder einer Produktion durch Back-Line das Vertragsverh\u00e4ltnis endet.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>21 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Ist zwischen den Parteien der Erwerb der Lieferungen und Leistungen von Back-Line vereinbart, so bleiben s\u00e4mtliche Lieferungsgegenst\u00e4nde bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis Eigentum von Back-Line. Es gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt.<\/li>\n<li>Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware schon jetzt an Back-Line ab. Back-Line nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Kunde Back-Line die zur Einziehung erforderlichen Angaben \u00fcber die abgetretene Forderung zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde f\u00fcr Back-Line vor, ohne dass f\u00fcr letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Back-Line geh\u00f6renden Waren und Gegenst\u00e4nden, steht Back-Line der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der Kunde Back-Line im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und dieses unentgeltlich f\u00fcr Back-Line verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren ver\u00e4u\u00dfert wird.<\/li>\n<li>\u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde Back-Line unverz\u00fcglich schriftlich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Ger\u00e4t der Besteller in Verm\u00f6gensverfall bzw. Zahlungsschwierigkeiten, so ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware zu ver\u00e4u\u00dfern. Der Kunde ist auf Verlangen von Back-Line verpflichtet, diesem die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Back-Line verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Back-Line.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>22 Kreditgrundlage<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Voraussetzung der Leistungspflicht von Back-Line ist die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden.<\/li>\n<li>Hat der Kunde \u00fcber seine Person oder \u00fcber die seine Kreditw\u00fcrdigkeit bedingenden Tatsachen auf Anfrage unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben gemacht, Zahlungen \u2013 auch zu vorangegangenen Projekten \u2013nicht entsprechend Zahlungsplan geleistet oder seine Zahlungen ganz eingestellt oder ist \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt worden, so ist Back-Line zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.<\/li>\n<li>Back-Line ist in diesen F\u00e4llen vor Auslieferung bzw. Fertigstellung des Messe- und Ausstellungsstandes oder der Bereitstellung medientechnischer Dienstleistungen oder Waren berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nicht in der genannten H\u00f6he vorliegt, unbenommen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren nachgewiesenen Schadens bleibt Back-Line vorbehalten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>23 Schutzrechte, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen usw.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Planungen, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum von Back-Line, und zwar auch dann, wenn sie dem Kunden \u00fcbergeben worden sind, es sei denn, die vertraglich vereinbarte Leistung von Back-Line umfasst lediglich die Entwurfsplanung. In jedem Fall bedarf die \u00dcbertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten der Schriftform.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen von Planungen, Entw\u00fcrfen usw. d\u00fcrfen nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Unterlagen in das Eigentum des Kunden gelangt sind, es sei denn, die ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte daran wurden schriftlich \u00fcbertragen. Back-Line ist stets berechtigt, seine Unterlagen zu signieren und damit zu werben.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass der Kunde die unter Ziffer 1 genannten Unterlagen ohne Zustimmung von Back-Line vervielf\u00e4ltigt oder dritten Personen zug\u00e4nglich macht, ist Back-Line berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Ausf\u00fchrungen von Auftr\u00e4gen nach vom Kunden gegebenen Angaben oder Unterlagen \u00fcbernimmt dieser die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgef\u00fchrten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Back-Line ist nicht verpflichtet, nachzupr\u00fcfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung gemachten Angaben oder ausgeh\u00e4ndigten Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, Back-Line von allen etwaigen Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter sofort freizustellen und f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>24 Schriftform\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch U\u0308bermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>25 Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, gleich ob sie von Back-Line selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>26 Schlussbestimmungen\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Mu\u0308ndliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.<\/li>\n<li>Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschlie\u00dflich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht beru\u0308hrt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zula\u0308ssige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am na\u0308chsten kommt.<\/li>\n<li>Fu\u0308r diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Back-Line und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U\u0308bereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertra\u0308ge u\u0308ber den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.<\/li>\n<li>Vermietung: Erfu\u0308llungsort ist der Sitz von Back-Line. Diensteistung und Vermietung mit Montage: Erf\u00fcllungsort und alleiniger Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Back-Line, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich &#8211; rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/li>\n<li>Gerichtsstand, auch fu\u0308r Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des \u00a7 38 ZPO vorliegen, der Gescha\u0308ftssitz von Back-Line. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewo\u0308hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewo\u0308hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<\/div><\/section><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-66","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/66","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=66"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/66\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":68,"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/66\/revisions\/68"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.back-line.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=66"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}